Neues aus dem Spamordner

Ich habe gerade mal wieder eine tolle Mail in meinem Spamordner gesichtet.
Da schreibt mir doch angeblich Rechtsanwalt “Günter Frhr. v. Gravenreuth” (zumindest ist so mal die Mail unterzeichnet;-)), dass er mich abmahnen möchte, weil ich Artikel bei Ebay anbiete, ohne auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.

Ich kann mir vorstellen, dass viele auf diese Art von Mails hereinfallen. Ist eigentlich echt schon dreist, wie die Spam-Mails heutzutage formuliert sind. Vielleicht kann der echte Rechtsanwalt “Günter Frhr. v. Gravenreuth” ja einfach mal den Spammer abmahmen.

Falls es jemand interessiert, hier noch die komplette Mail. Als Anhang gabs noch ein Zip-File, ich habs jetzt mal nicht entpackt um den Virus darin zu suchen :-)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 9462591640015 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 950.94 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 – 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)

Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München

4 Responses to “Neues aus dem Spamordner”

  1. Martin sagt:

    Diese und ähnliche Spam-Mails mit Mahnungen und Rechnungen, die gerade in Wellen kommen sind echt die Pest – vor allem weil so viele Varianten so schwer für Filter zu entdecken sind :|

  2. alex sagt:

    Hmmm, dafür hat mein Thunderbird jetzt die Benachrichtigungsmail über Deinen Kommentar in den Spamordner verfrachtet :-(

  3. René sagt:

    Hi Alexander!
    Hatte die Mail auch bekommen und war gleich ein wenig verwundert, wenn ich mich ganz dunkel erinnern kann, war Günter Frhr. v. Gravenreuth in den späten Achtzigern DER Anwalt, der gegen Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen vorging. Ich meine, man konnte seinen Namen in praktisch jeder neuen Ausgabe der damals sehr weit verbreiteten Computerzeitschrift “ASM” des TRONIC-Verlages lesen, und wen er wieder alles abgemahnt und vor Gericht gezerrt hat. Irgendwie verschwand der Name dann aber aus den Medien. Scheint, als habe der SPAM-Versender da sogar ein wenig Humor, oder er trauert ein wenig alten Zeiten nach…

    Grüße aus de Palz, René

  4. alex sagt:

    Genau an den guten Mann hab ich mich da auch direkt erinnert. Von daher musste ich auch erstmal grinsen als ich die Spam-Mail entdeckt habe…

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